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’Ne Spannung zu den Schützen sagt:
„Wird Zeit das ihr ’ne Grube grabt,
alleine von der Höhe die ich hab,
könnt ihr mich sowieso nicht ab!“
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist novelliert. Die neuen Einspeisevergütungen für Solarstrom ab dem 1. Januar 2009 stehen fest. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 das vom Bundestag bereits im Juni verabschiedete EEG gebilligt. Damit ist das parlamentarische Beratungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz wird zum 1.1.2009 wirksam.

Neu ab 01.01.2009: Vergütung von selbst genutztem Solarstrom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009

Die geplanten Förderkürzungen der Einspeisevergütung  bleiben größtenteils erhalten. Sie liegen insgesamt zwischen 20 und 30 Prozent. Die beschlossenen Vergütungssätze treten rückwirkend zum 1. April in Kraft. Das heißt auch, dass die monatliche Degression von einem Prozent rückwirkend zum 1. April gilt. Weiterhin gilt: Die Vergütung wird vertraglich auf 20 Jahre festgelegt. Das "Errichterjahr" wird separat dazu gerechnet. Wenn Sie also Ihrer Anlage im Januar an Netz schalten, beträgt die Laufzeit 21 Jahre.

Das Funktionsprinzip:                                                  Als Animation bitte Bild anklicken

 
 

Beispielrechnung: 

Voraussetzung ist eine Süd-Ausrichtung sowie eine Schräglage von 30-45 Grad

In unseren Breitengraden rechnet man mit rund 2.100,- € pro 1kWp (920 kWh bei guter Lage nach globaler Einstrahlungskarte und 24,43 Cent je kWh) installierter Leistung im Jahr. Beispielsweise ergibt dann eine 5,28 kWp-Anlage (22x240Wp Module) rund 1.200,- € im Jahr, 24.000,- € in der Laufzeit von 20 Jahren. Dagegen stehen die Installationskosten von rund 13.000,- €/netto montiert. Die Mehrwertsteuer wird im Falle der Montage auf ein zu 100% privat genutztem Gebäude mit Volleinspeisung (Normalfall) vom Finanzamt zurück erstattet. Eine Online Berechnung Ihrer Photovoltaik-Anlage finden Sie hier:   Photovoltaikanlage online berechnen    Erträge von Vergleichsanlagen:

 
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