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Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG)
Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
ist novelliert. Die neuen Einspeisevergütungen für Solarstrom ab
dem 1. Januar 2009 stehen fest. Der Bundesrat hat am 4. Juli
2008 das vom Bundestag bereits im Juni verabschiedete EEG
gebilligt. Damit ist das parlamentarische Beratungsverfahren
abgeschlossen und das Gesetz wird zum 1.1.2009 wirksam.
Neu ab 01.01.2009:
Vergütung von selbst genutztem Solarstrom
nach § 33 Abs. 2 EEG 2009
Die geplanten
Förderkürzungen der
Einspeisevergütung
bleiben größtenteils
erhalten. Sie liegen insgesamt zwischen 20 und 30 Prozent. Die
beschlossenen Vergütungssätze treten rückwirkend zum 1. April
in Kraft. Das heißt auch, dass die monatliche Degression von
einem Prozent rückwirkend zum 1. April gilt.
Weiterhin gilt: Die Vergütung wird vertraglich auf 20 Jahre
festgelegt. Das "Errichterjahr" wird separat dazu gerechnet.
Wenn Sie also Ihrer Anlage im Januar an Netz schalten, beträgt
die Laufzeit 21 Jahre.
Das Funktionsprinzip:
Als Animation bitte
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