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Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG)
Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
ist novelliert. Die neuen Einspeisevergütungen für Solarstrom ab
dem 1. Januar 2009 stehen fest. Der Bundesrat hat am 4. Juli
2008 das vom Bundestag bereits im Juni verabschiedete EEG
gebilligt. Damit ist das parlamentarische Beratungsverfahren
abgeschlossen und das Gesetz wird zum 1.1.2009 wirksam.
Neu ab 01.01.2009:
Vergütung von selbst genutztem Solarstrom
nach § 33 Abs. 2 EEG 2009
Die
Einspeisevergütung
sinkt ab dem 01.01.2012 um 15%.
Dies teilte der Bundesverband Solarwirtschaft am Donnerstag, den
27.10.2011 auf Basis der aktuellen Photovoltaik-Marktzahlen der
Bundesnetzagentur mit. Damit ergibt sich
eine Einspeisevergütung von 24,43 Cent je
Kilowattstunde (kWh) und 8,05 Cent / kWh für den Selbstverbrauch
bis 30% der Jahresenergie , darüber hinaus 12,43 Cent / kWh.
Weiterhin gilt: Die Vergütung wird vertraglich auf 20 Jahre
festgelegt. Das "Errichterjahr" wird separat dazu
gerechnet. Wenn Sie also Ihrer Anlage im Januar an Netz
schalten, beträgt die Laufzeit 21 Jahre.
Das Funktionsprinzip:
Als Animation bitte
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